01

Umlagefähige Betriebskosten

Nur vereinbarte und rechtlich umlagefähige Kostenarten gehören in die Betriebskostenabrechnung; Verwaltung und Instandhaltung sind davon abzugrenzen.

02

Betriebskostenabrechnung prüfen

Eine belastbare Prüfung beginnt mit Zeitraum, Gesamtkosten, Umlageschlüssel, persönlichem Anteil, Vorauszahlungen und rechnerischem Ergebnis.

03

Abrechnungsfrist und Einwendungen

Für Abrechnung und Einwendungen gelten gesetzliche Zeitbezüge. Entscheidend sind Ende des Abrechnungszeitraums, Zugang und eine konkrete Beanstandung.

04

Umlageschlüssel verstehen

Fläche, Personenzahl, Einheit oder Verbrauch führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der vereinbarte und tatsächlich verwendete Schlüssel muss erkennbar sein.

05

Betriebskostenvorauszahlung anpassen

Eine Anpassung sollte auf einer nachvollziehbaren Abrechnung und einer realistischen Prognose beruhen, nicht auf einer pauschalen Schätzung.

06

Heizkostenabrechnung prüfen

Heizkosten werden regelmäßig in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt. Messwerte, Nutzerwechsel, Brennstoffkosten und Verteilungsmaßstab gehören zusammen geprüft.

07

CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen

Die CO₂-Kostenaufteilung richtet sich nach Gebäude- und Verbrauchsdaten. Abrechnung und Informationsangaben müssen die Verteilung nachvollziehbar machen.

08

Warmwasserverbrauch und verbundene Anlagen

Bei verbundenen Anlagen muss der Anteil für Warmwasser nachvollziehbar ermittelt werden. Schätzungen und Geräteausfälle sollten erkennbar erläutert sein.

09

Belegeinsicht zur Nebenkostenabrechnung

Belegeinsicht dient dazu, angesetzte Kosten, Leistungszeiträume, Verträge und Zahlungsbezug zu kontrollieren. Eine konkrete Vorbereitung spart Zeit.

10

Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Abrechnung

Bestimmte Arbeitskosten können steuerlich relevant sein. Dafür müssen begünstigte Leistungen und Arbeitsanteile nachvollziehbar ausgewiesen werden.